Bezeichnend?

Der erste Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (die Behörde, die in Österreich über Asylanträge entscheidet), den ich zu Gesicht bekomme:

Im SPRUCH wird über den Antrag eines MAROKKANERS entschieden: a) Asyl abgelehnt, b) subsidiärer Schutz angelehnt, c) humanitäres Bleiberecht abgelehnt, d) Rückkehrentscheidung (was soviel heißt wie: er muss nach Marokko zurück)

In der BEGRÜNDUNG stützt sich die Behörde auf die Einvernahme eines NIGERIANERS zu seinen Fluchtgründen. Ein Versehen, versteht sich. Ein falsches Protokoll, aus dem inkludiert wurde.

Nichts Schlimmes … Nur ein falscher Flüchtling.

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