“In der Früh machen wir jeden Tag einen Rundgang durch die Zimmer”,

erzählen zwei Mitarbeiter eines Übergangswohnheimes.

“Früher sagte man dazu ‘Lebendkontrolle’. Jetzt darf dieser Begriff nicht mehr verwendet werden.”

Der Aufenthalt in diesem Heim sei befristet auf zwei Jahre, theoretisch, denn viele Bewohner könnten nicht weitergegeben werden an Wohnheime bzw. Einrichtungen für betreutes Wohnen, weil die Bewilligung wohl da, aber kein freier Platz vorhanden sei.

“Viele erleben ihren Wohnplatz im wahrsten Sinn des Wortes nicht mehr.”

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