“Mein Asylantrag ist zurückgewiesen worden und berufen darf ich auch nicht! Und morgen muss ich zu einem Interview!”

Der junge Mann hält uns (genauer: der Leiterin der Notschlafstelle, ich sitze nur daneben, ich bin zum ersten Mal hier, zum Kennenlernen) zwei Zettel entgegen.
“Darf ich?”
Der eine Zettel ist ein Bescheid, aber nur ein Ladungsbescheid, Termin ist morgen. Gegen einen Ladungsbescheid kann man nicht berufen, das ist richtig und steht drauf. Aber man kann anrufen und versuchen den Termin zu verschieben, das steht auch drauf. Und wenn man das nicht tut, sollte man sich auf den Termin vorbereiten.
“Wann haben Sie das bekommen?”
“Vor einer Woche in Traiskirchen.”
Der zweite Zettel ist eine Mitteilung, dass die Behörde vorhat den Antrag nach § 68 AVG zurückzuweisen, wenn er morgen nichts vorbringt und vorlegt, das ein anderes Vorgehen verlangt. Gibt es niemand, der den Leuten erklärt, was § 68 AVG bedeutet?
“Sie haben schon einmal einen Asylantrag eingebracht und der ist abgewiesen worden?”
“Ja. Aber man darf ja dreimal.”
Was heißt, man darf ja dreimal?
“Haben Sie den Abweisungsbescheid bei der Hand?”
“Nein. Man hat mir nie etwas gegeben. Ich habe nie etwas bekommen.”
Vielleicht hat er damals geglaubt, das ist eine Ladung …
“Haben Sie irgendwelche Unterlagen, die Sie letztes Mal noch nicht hatten und die Sie morgen vorlegen können? Irgendetwas, das anders ist als letztes Mal, müssen Sie morgen vorlegen, etwas Neues.”
“Ich muss mir eine Frau suchen. Ich brauche eine Frau, die mich heiratet, dann darf ich hierbleiben!”
“Das ist eine gute Idee! Tun Sie das! Sie sind eh so fesch!” Die Leiterin lacht ihn freundlich an. Dann zeigt sie ihm seinen Schlafplatz. Ihr Job ist die Notschlafstelle.

Genauso habe ich mir das vorgestellt. Dass mich die Juristerei hier wieder einholt. Ich will nicht. Noch dazu ohne einen Cent dafür zu bekommen. Ich will nicht!!!

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