Mir fällt kein passender Titel ein …

Es gibt eine im gesamten Schengenraum verbindliche Liste der Drittländer (Staaten, die keine Schengenstaaten sind), deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenze im Besitz eines Visums sein müssen (= Anhang I der Verordung (EG) Nr. 539/2001 idgF).

Zusätzlich gibt es für die besonderen Schwergewichte unter diesen Drittländern eine weitere, ebenfalls im gesamten Schengenraum verbindliche Liste von Ländern, deren Staatsangehörige auch zur Durchreise durch die Transitzone der Flughäfen der Mitgliedstaaten ein Visum brauchen (= Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 idgF, der sog. Visakodex). Es sind dies dzt. Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan. Also durchwegs Staaten, aus denen - berechtigte - Flüchtlingsströme zu erwarten wären.

Und dann gibt es noch Artikel 3 Abs. 2 Visakodex, der lautet: Einzelne Mitgliedstaaten können im dringlichen Fall eines Massenzustroms rechtswidriger Einwanderer verlangen, dass Staatsangehörige anderer als der in Absatz 1 genannten Drittstaaten (in Abs. 1 geht es um den gerade erwähnten Anhang IV) zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen der in ihrem Hoheitsgebiet gelegenen Flughäfen im Besitz eines Visums für den Flughafentransit sein müssen.

Österreich hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Aus welchem Staat erwarten wir einen Massenzustrom rechtswidriger Einwanderer? SYRIEN (siehe § 8 Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

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