Falsch gedacht?

In Ungarn ist vor einigen Wochen ein Verfassungsgesetz verabschiedet worden, das Obdachlosigkeit unter Strafe (Geld oder Gefängnis) stellt. Falls es die EU nicht schafft dieses Gesetz zu stoppen und es tatsächlich vollzogen wird, müsste das - logisch gedacht - für Betroffene, die keine Familie oder Freunde haben, die für sie die Geldstrafe bezahlen und sie dauerhaft unterbringen können, lebenslängliche Haft bedeuten. Denn wie zaubert man im Gefängnis ein Dach über dem Kopf her, das man nicht hat (außer das Gefängnisdach)? Logisch gedacht Nr. II müsste/könnte das in derartigen Fällen ein Asylgrund nach der Genfer Flüchtlingskonvention sein: begründete Furcht vor Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der Begriff “soziale Gruppe” als Auffangtatbestand weit auszulegen. Als Unionsbürger müssten derart betroffene Ungarn das Recht auf Asyl (auch) nach der Charta der Grundrechte der EU in einem anderen Mitgliedsstaat der EU geltend machen können, solange Europa mit Viktor Orbán nicht fertig wird.

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